Bitte beachten Sie die Voraussetzung für die Anmeldung für Abholung Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metallschrott
An-, Ab- und Ummeldungen sind der Gebührenstelle anzuzeigen.
Die An-, Ab- oder Ummeldung von Behältern und der grundlegende Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung erfolgt grundsätzlich über die Eigentümerin bzw. den Eigentümer eines Grundstücks. Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt das in der Regel die Hausverwaltung.
Halten Sie bitte folgende Angaben bereit: vollständige Anschrift des Grundstücks, Name und Kontaktdaten der Eigentümerin oder des Eigentümers, Anzahl der dauerhaft auf dem Grundstück lebenden Personen sowie die gewünschte Behältergröße bzw. -art.
Bei einem Eigentümerwechsel ist außerdem der Übergangszeitpunkt wichtig, damit die Gebührenpflicht korrekt zugeordnet werden kann. Bei Fragen unterstützt Sie die Gebührenstelle.
In der Regel werden neu angemeldete Behälter innerhalb weniger Werktage bereitgestellt.
Bei einem Wegzug oder beim Verkauf des Grundstücks melden Sie bitte die Behälter um oder ab. Andernfalls läuft die Gebührenpflicht weiter, auch wenn Sie nicht mehr vor Ort wohnen.
Die Ummeldung läuft über die Gebührenstelle. Verbindlich für die Anschluss- und Benutzungspflicht ist die jeweils gültige Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung.

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