Elektro- und Elektronikaltgeräte

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen aus dem Landkreis Nordsachsen erfolgt, ohne dass hierfür gesonderte Gebühren erhoben werden

  • im Bringsystem durch Anlieferung durch den jeweiligen Abfallerzeuger auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau/Zöschau während der festgelegten Öffnungszeiten
  • im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Anmeldung per Abrufkarte 2-mal jährlich. Die Abrufkarte ist dem Abfallkalender zu entnehmen
  • im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Onlineanmeldung "Entsorgung - Anmeldung Sperrmüll / Elektrogeräte / Metallschrott"
Elektro- und Elektronikaltgeräte

Umfang (gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz, i. d. F. vom 20. Mai 2021)

Wärmeüberträger

  • Kühlschränke
  • Gefriergeräte
  • Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten
  • Klimageräte
  • Entfeuchter
  • Wärmepumpen
  • Wärmepumpentrockner
  • ölgefüllte Radiatoren
  • Boiler
  • Warmwasserspeicher
  • sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden

Bildschirme und Monitore

Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten

  • Bildschirme
  • Fernsehgeräte
  • LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen
  • Monitore
  • Laptops
  • Notebooks
  • Tablets und Tablet-PCs

Lampen

  • stabförmige Leuchtstofflampen
  • Kompaktleuchtstofflampen
  • Leuchtstofflampen
  • Entladungslampen (einschließlich HochdruckNatriumdampflampen und Metalldampflampen)
  • Niederdruck-Natriumdampflampen
  • LED-Lampen

IT-Kleingeräte

Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)

  • Mobiltelefone
  • GPS-Geräte
  • Taschenrechner
  • Router
  • PCs
  • Drucker
  • Telefone
  • Kommunikationsantennen
  • Telefon- und Netzwerkadapter
  • USB-Kabel
  • Netzwerkkabel

Kleingeräte

  • Staubsauger
  • Teppichkehrmaschinen
  • Nähmaschinen
  • Leuchten
  • Mikrowellengeräte
  • Lüftungsgeräte
  • Bügeleisen
  • Toaster
  • elektrische Messer
  • Wasserkocher
  • Uhren
  • Fitness- und Gesundheitsarmbänder
  • elektrische Rasierapparate
  • Waagen
  • Haar- und Körperpflegegeräte
  • Radiogeräte
  • Videokameras
  • Videorekorder
  • Hi-Fi-Anlagen
  • Musikinstrumente
  • Ton- oder Bildwiedergabegeräte
  • elektrisches und elektronisches Spielzeug
  • Sportgeräte
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer
  • Rauchmelder
  • Heizregler
  • Thermostate
  • elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge
  • medizinische Kleingeräte
  • kleine Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • kleine Produktausgabeautomaten
  • Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen
  • kleine Photovoltaikmodule
  • Antennen
  • Adapter
  • Reisestecker
  • Steckdosen
  • konfektionierte Stromkabel
  • HDMI-, Audio- und Videokabel
  • Schmelzsicherungen
  • Bekleidung mit elektrischen Funktionen
  • elektrische Zigaretten
  • elektronische Antriebe für Möbel
  • Bekleidung mit elektrischen Funktionen (z.B.
  • Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktionen)
  • Schuhe mit Leuchtfunktionen
  • beleuchtete Fliesen
  • Drohnen
  • Tonerkartuschen und Druckerpatronen

Großgeräte

  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • Elektroherde und Elektrobacköfen
  • Elektrokochplatten
  • Leuchten
  • Ton- oder Bildwiedergabegeräte
  • Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)
  • Geräte zum Stricken und Weben
  • Großrechner
  • Großdrucker
  • Kopiergeräte
  • Geldspielautomaten
  • medizinische Großgeräte
  • große Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • große Produkt- und Geldausgabeautomaten
  • große Photovoltaikmodule
  • Nachtspeicherheizgeräte
  • große Antennen
  • Pedelecs
  • Elektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz

Bitte beachten Sie

  • Nachtspeicherheizgeräte und Photovolataikmodule werden ausschließlich auf den Betriebshöfen angenommen, eine Abholung erfolgt nicht. Nachtspeicherheitgeräte werden nur angenommen, wenn vorher keine Einzelteile entnommen wurden und die Geräte in reißfester Folie verpackt sind. Die Anlieferung ist 14 Tage vorher telefonisch auf den Betriebshöfen anzumelden und hat auf Euro-Paletten zu erfolgen.
  • Bereits zerlegte (ausgeschlachtete) Altgeräte sind von der Abholung und kostenlosen Annahme auf den Betriebshöfen ausgeschlossen. Für deren ordnungsgemäße Entsorgung auf den Betriebshöfen wird ein entsprechendes Entgelt erhoben.
  • Bei der Bereitstellung der Altgeräte ist Folgendes zu beachten:
    Bereitstellungsort:
    auf dem Gehweg/Straßenrand vor dem von Ihnen bewohnten Grundstück
  • Bereitstellungszeitraum:
    frühestens ab 16:00 Uhr des der Abholung vorhergehenden Tages und spätestens bis 06:00 Uhr am Abholtag
  • Falls das Grundstück nicht anfahrbar ist (z. B. Sackgasse ohne Wendemöglichkeit), Sperrmüll am Bereitstellungsort des Restabfall-/Papierbehälters ablegen.
  • Bei Baustellen muss der Bereitstellungsort telefonisch mit der A.TO GmbH abgestimmt werden.
  • Nicht abgefahrene Gegenstände (weil keine Altgeräte), sind durch den Verursacher, in der Regel der Anmeldende, vom Bereitstellungsort unverzüglich zu entfernen und einer zulässigen Entsorgung zuzuführen.
  • Bei Altgeräten aus privaten Haushaltungen, die von Gewerbetreibenden oder Vertreibern übernommen wurden, erfolgt keine Abholung. Diese Geräte sind auf den Betriebshöfen anzuliefern.

Häufige Fragen rund um Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Die Abholung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) können Sie im Rahmen der Sperrmüllsammlung anmelden oder selbst auf den Betriebshöfen anliefern.

Faustregel: Alles, was einen Stecker, einen Akku oder eine Batterie enthält bzw. enthalten hat, ist ein Elektrogerät – vom Toaster über die Waschmaschine bis zur elektrischen Zahnbürste, vom Smartphone bis zur Kühltruhe, vom batteriebetriebenen Spielzeug bis zur LED-Leuchte.

Auch Kabel, Mehrfachsteckdosen und externe Netzteile gehören zu den Elektroaltgeräten. Nicht eindeutig? Bringen Sie das Gerät zu einem unserer Betriebshöfe, wir sorgen für die ordnungsgemäße Entsorgung.

Ja, unbedingt – und zwar bevor Sie das Gerät abgeben. Setzen Sie Smartphones, Tablets, Laptops und Computer auf die Werkseinstellungen zurück und überschreiben Sie Festplatten möglichst mit einer speziellen Löschsoftware. Speicherkarten und SIM-Karten entnehmen Sie vorher.

Wir transportieren die Geräte sicher in die Verwertung, aber für die Datenlöschung sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich.

Elektroaltgeräte werden in spezialisierten Verwertungsanlagen zerlegt. Schadstoffe wie Kühlmittel oder Quecksilber werden umweltgerecht entsorgt, wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Aluminium, Kupfer, Edelmetalle und Kunststoffe werden zurückgewonnen und in den Materialkreislauf zurückgeführt.

So entstehen aus Ihrem alten Toaster oder Fernseher wieder neue Produkte – ein direkter Beitrag zum Ressourcenschutz.

Abbildung zeigt Abfallkalender App mit Screens von einem Tablet und Smartphone und einem QR-Code für den Download der App.
Quelle: www.abfallplus.de

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  • Mehrfache Erinnerung an Abfuhrtermine
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