Elektro- und Elektronikaltgeräte
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen aus dem Landkreis Nordsachsen erfolgt, ohne dass hierfür gesonderte Gebühren erhoben werden
- im Bringsystem durch Anlieferung durch den jeweiligen Abfallerzeuger auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau/Zöschau während der festgelegten Öffnungszeiten
- im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Anmeldung per Abrufkarte 2-mal jährlich. Die Abrufkarte ist dem Abfallkalender zu entnehmen
- im Holsystem beim Abfallbesitzer nach vorheriger Onlineanmeldung "Entsorgung - Anmeldung Sperrmüll / Elektrogeräte / Metallschrott"
Umfang Elektro- und Elektronikaltgeräte
(gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz, i. d. F. vom 20. Mai 2021)
1. Wärmeüberträger
- Kühlschränke
- Gefriergeräte
- Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten
- Klimageräte
- Entfeuchter
- Wärmepumpen
- Wärmepumpentrockner
- ölgefüllte Radiatoren
- Boiler
- Warmwasserspeicher
- sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden
2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
- Bildschirme
- Fernsehgeräte
- LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen
- Monitore
- Laptops
- Notebooks
- Tablets und Tablet-PCs
3. Lampen
- stabförmige Leuchtstofflampen
- Kompaktleuchtstofflampen
- Leuchtstofflampen
- Entladungslampen (einschließlich HochdruckNatriumdampflampen und Metalldampflampen)
- Niederdruck-Natriumdampflampen
- LED-Lampen
4. Großgeräte
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Elektroherde und Elektrobacköfen
- Elektrokochplatten
- Leuchten
- Ton- oder Bildwiedergabegeräte
- Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)
- Geräte zum Stricken und Weben
- Großrechner
- Großdrucker
- Kopiergeräte
- Geldspielautomaten
- medizinische Großgeräte
- große Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- große Produkt- und Geldausgabeautomaten
- große Photovoltaikmodule
- Nachtspeicherheizgeräte
- große Antennen
- Pedelecs
- Elektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz
5. Kleingeräte
- Staubsauger
- Teppichkehrmaschinen
- Nähmaschinen
- Leuchten
- Mikrowellengeräte
- Lüftungsgeräte
- Bügeleisen
- Toaster
- elektrische Messer
- Wasserkocher
- Uhren
- Fitness- und Gesundheitsarmbänder
- elektrische Rasierapparate
- Waagen
- Haar- und Körperpflegegeräte
- Radiogeräte
- Videokameras
- Videorekorder
- Hi-Fi-Anlagen
- Musikinstrumente
- Ton- oder Bildwiedergabegeräte
- elektrisches und elektronisches Spielzeug
- Sportgeräte
- Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer
- Rauchmelder
- Heizregler
- Thermostate
- elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge
- medizinische Kleingeräte
- kleine Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- kleine Produktausgabeautomaten
- Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen
- kleine Photovoltaikmodule
- Antennen
- Adapter
- Reisestecker
- Steckdosen
- konfektionierte Stromkabel
- HDMI-, Audio- und Videokabel
- Schmelzsicherungen
- Bekleidung mit elektrischen Funktionen
- elektrische Zigaretten
- elektronische Antriebe für Möbel
- Bekleidung mit elektrischen Funktionen (z.B.
- Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktionen)
- Schuhe mit Leuchtfunktionen
- beleuchtete Fliesen
- Drohnen
- Tonerkartuschen und Druckerpatronen
6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)
- Mobiltelefone
- GPS-Geräte
- Taschenrechner
- Router
- PCs
- Drucker
- Telefone
- Kommunikationsantennen
- Telefon- und Netzwerkadapter
- USB-Kabel
- Netzwerkkabel
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
- Nachtspeicherheizgeräte und Photovolataikmodule werden ausschließlich auf den Betriebshöfen angenommen, eine Abholung erfolgt nicht. Nachtspeicherheitgeräte werden nur angenommen, wenn vorher keine Einzelteile entnommen wurden und die Geräte in reißfester Folie verpackt sind.
- Bereits zerlegte (ausgeschlachtete) Altgeräte sind von der Abholung und kostenlosen Annahme auf den Betriebshöfen ausgeschlossen. Für deren ordnungsgemäße Entsorgung auf den Betriebshöfen wird ein entsprechendes Entgelt erhoben.
- Bei der Bereitstellung der Altgeräte ist Folgendes zu beachten:
Bereitstellungsort:
auf dem Gehweg/Straßenrand vor dem von Ihnen bewohnten Grundstück - Bereitstellungszeitraum:
frühestens ab 16:00 Uhr des der Abholung vorhergehenden Tages und spätestens bis 06:00 Uhr am Abholtag - Falls das Grundstück nicht anfahrbar ist (z. B. Sackgasse ohne Wendemöglichkeit), Sperrmüll am Bereitstellungsort des Restabfall-/Papierbehälters ablegen.
- Bei Baustellen muss der Bereitstellungsort telefonisch mit der A.TO GmbH abgestimmt werden.
- Nicht abgefahrene Gegenstände (weil keine Altgeräte), sind durch den Verursacher, in der Regel der Anmeldende, vom Bereitstellungsort unverzüglich zu entfernen und einer zulässigen Entsorgung zuzuführen.
- Bei Altgeräten aus privaten Haushaltungen, die von Gewerbetreibenden oder Vertreibern übernommen wurden, erfolgt keine Abholung. Diese Geräte sind auf den Betriebshöfen anzuliefern.