Behälterbezogene Abfallgrundgebühr

Behälterbezogene Abfallgrundgebühr

Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen erhebt der Landkreis u. a. eine behälterbezogene Abfallgrundgebühr von Erzeugern und Besitzern von gewerblichen Siedlungsabfällen. Hierzu zählen insbesondere gemäß § 1 Abs. 3 AGS NOS Abfälle aus gewerblichen und öffentlichen Büros oder Praxen. Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, gewerblichen Beherbergungen, privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheimen, Kasernen und Strafvollzugsanstalten sowie Abfälle, die bei der Tätigkeit von Freiberuflern anfallen.

Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr beträgt gemäß § 3 Abs. 2 AGS NOS je Restabfallbehälter und Kalenderjahr:

BehältervolumenGebührensätze
80-Liter-Restabfallbehälter28,56 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter42,96 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter85,92 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter394,20 EUR

Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr wird gemäß § 1 Abs. 5 AGS NOS für das Benutzten und/oder Vorhalten folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:

a) Entsorgung von Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen und Metallschrott aus anderen Herkunftsbereichen im Hol- und Bringsystem gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. §§ 9 u. 14 AWS NOS,

b) Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren außerhalb Dualer Systeme aus anderen Herkunftsbereichen gem. § 12 AWS NOS,

c) Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) aus anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem auf den Wertstoffhöfen gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 AWS NOS,

d) Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus anderen Herkunftsbereichen im Hol- und Bringsystem an den im Auftrag des Landkreises betriebenen Sammelstellen nach § 13 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 AWS NOS,

e) Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung,

f) Lohn-, Sach-, Gemein- und Verwaltungskosten für alle Belange der öffentlichrechtlichen Abfallentsorgung auf Grundlage der Empfehlung der kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln (KGSt),

g) Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und Kosten des Behälterdienstes,

h) Kosten für die Gebührenstellen der beauftragten Dritten sowie

i) Umweltwacht, Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle.

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