Der Bundesrat setzte das Sondergesetz für Altmedikamente „Pro-Remédia" hat seine Tätigkeit im Jahr 2009 eingestellt. Somit ist eine flächendeckende Abgabe von Altmedikamenten in Apotheken nicht mehr gewährleistet bzw. ist keine Verpflichtung zur Rücknahme vorhanden.
Viele Haushalte haben sich in der letzten Zeit deshalb mit der Frage an den Landkreis Nordsachsen gewandt, was sie ihre Altmedikamente in zulässiger Weise entsorgen können.
Auf gar keinen Fall dürfen Altmedikamente – unabhängig ob in fester oder flüssiger Form – über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden, da die Gefahr einer erheblichen Belastung und letztlich Verschmutzung des Grundwassers und infolgedessen des Trinkwassers entstehen kann.
Beim Entsorgen von Altmedikamenten haben Personen eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass der Zugriff von Unbefugten (z. B. durch Kinder) auf die Restabfallbehälter ausgeschlossen wird. Hierzu können z. B. 1.200-l-/240-l-Restabfallbehälter durch die A.TO GmbH mit einem Behälterschloss ausgestattet werden (siehe Kostenkatalog).
In unserem Entsorgungsgebiet können Altmedikamente über den Restabfall entsorgt werden. In der modernen Müllverbrennungsanlage werden die Wirkstoffe bei den hohen Temperaturen vollständig zerstört – es gelangt nichts ins Grundwasser.
Bitte nehmen Sie die Medikamente vorher aus der Faltschachtel: Karton und Beipackzettel gehören in die Blaue Papiertonne, der leere Blister in den gelben Sack, Medikamente in den Restabfall.
Werden Tabletten, Säfte oder Salben über das Abwasser entsorgt, gelangen die Wirkstoffe in die Kläranlagen. Diese sind technisch nicht darauf ausgelegt, alle Arzneimittelrückstände vollständig aus dem Wasser zu filtern. Ein Teil bleibt im Wasserkreislauf und kann in Flüssen, Seen und langfristig sogar im Trinkwasser nachgewiesen werden.
Spitze und scharfe Gegenstände wie Spritzen, Kanülen, Lanzetten oder Skalpelle dürfen niemals lose in den Hausmüll geworfen werden – die Verletzungsgefahr für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist hoch.
Sammeln Sie diese Gegenstände in einem stichfesten geschlossenen Sammelbehälter. Den verschlossenen Behälter entsorgen Sie anschließend im Restabfall.
Bestimmte Medikamentengruppen – etwa Betäubungsmittel, Zytostatika aus der Krebstherapie oder bestimmte hormonhaltige Präparate – unterliegen besonderen Bestimmungen und sollten nicht über den Restabfall entsorgt werden.
Bitte erkundigen Sie sich in diesen Fällen direkt in Ihrer Apotheke oder beim verschreibenden Arzt, wie eine sichere Rückgabe möglich ist.
Bewahren Sie Medikamente bis zur Entsorgung sicher auf – am besten verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren.

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