Sperrmüll sind gemäß Abfallwirtschaftssatzung Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Restabfallbehälter passen, diese beschädigen oder die Entleerung erschweren könnten.
Die Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen erfolgt, ohne dass hierfür gesonderte Gebühren erhoben werden
Für Sperrmüll aus Großwohnanlagen bzw. Geschossbebauung mit mehr als 6 Wohneinheiten erfolgt die Anmeldung für die Sperrmüllsammlung im Holsystem über den Grundstückseigentümer/Verwalter für das gesamte Grundstück 2-mal jährlich.
Am schnellsten geht die Anmeldung über unseren Online-Service “Sperrmüll anmelden”. Dort tragen Sie Ihre Adresse und die abzuholenden Gegenstände ein, Sie erhalten eine Bestätigungsmail.
Stellen Sie Ihren Sperrmüll am vereinbarten Abholtag bis spätestens 6:00 Uhr gut sichtbar an die Straße – möglichst nah an der Bordsteinkante, ohne den Geh- oder Radweg zu blockieren und ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.
Stellen Sie den Sperrmüll getrennt nach Sperrmüll, Altholz, Elektroaltgeräten und Metallschrott bereit. Wenn vor Ihrem Grundstück eine Baustelle ist oder kein geeigneter Platz zur Verfügung steht, vereinbaren Sie bereits bei der Anmeldung einen alternativen Bereitstellungsort.
Nein. Sperrmüll wird grundsätzlich lose bereitgestellt. Verpackte oder verschnürte Bündel sind für unsere Mitarbeiter nicht eindeutig erkennbar und werden nicht entsorgt.
Kleinteile wie Geschirr, Vasen, Bilder, kaputtes Spielzeug oder Textilien gehören nicht zum Sperrmüll. Diese entsorgen Sie bitte über den Restabfall oder über einen unserer Betriebshöfe.
Bei bis zu 6 Wohneinheiten kann die Sperrmüllabholung selbst angemeldet werden.

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