Anmeldung für Abholung Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metallschrott

Wer ist zur Anmeldung für die Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Metallschrott berechtigt?

Zur Anmeldung für die Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Metallschrott sind private Haushalte und andere Herkunftsbereiche berechtigt, ohne dass zusätzlich zur einwohnerbezogen bzw. behälterbezogenen Abfallgrundgebühr für die Entsorgung gesonderte Gebühren erhoben werden. Zu den anderen Herkunftsbereichen zählen gemäß § 5 Abs. 6 Abfallwirtschaftssatzung Nordsachsen (AWS NOS) gewerbliche und öffentliche Büros oder Praxen, Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindergärten, Vereine, gewerbliche Beherbergungen (wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Feriensiedlungen und Campingplätze), private und öffentliche Einrichtungen (wie Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Kasernen, Strafvollzugsanstalten) sowie Freiberufler.

Voraussetzung für die Anmeldung

Voraussetzung für die Anmeldung durch die vorgennannten anderen Herkunftsbereiche ist, dass diese gemäß § 15 Abs. 8 AWS NOS mindestens einen Restabfallbehälter der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH auf ihrem Grundstück, auf dem sie ihre Tätigkeit ausüben, nutzen.

Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen muss nach Art, Menge und Beschaffenheit üblicherweise mit Sperrmüll, der in privaten Haushalten anfällt, vergleichbar sein (§ 9 Abs. 1 Satz 2 AWS NOS). Die Anmeldung für die Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Metallschrott ist auf 2-mal jährlich begrenzt.

Die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll (Einsammeln, Umladen und Verwerten), von Elektroaltgeräten (Einsammeln und Umladen) und Metallschrott (Einsammeln und Umladen) werden über die einwohnerzogene bzw. behälterbezogene Abfallgrundgebühr, die von den Grundstückeigentümern bzw. den anderen Herkunftsbereichen erhoben werden, finanziert.

Weitere Hinweise

Ihre Anmeldung ist erst gültig, wenn Sie eine Terminbestätigung an die im Anmeldeverfahren von Ihnen angegebene E-Mailadresse erhalten haben.

Am mitgeteilten Entsorgungstermin sind Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Metallschrott bis 06:00 Uhr so auf dem Gehweg bzw. dem Straßenrand bereitzustellen, dass der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird. Sperrmüll, der vorwiegend aus Altholz besteht, ist vom sonstigen Sperrmüll getrennt bereitzustellen. Kann das Grundstück von den Abfallsammelfahrzeugen nicht angefahren werden (z. B. Sackgasse ohne Wendemöglichkeit von mindestens 24 m im Durchmesser, zeitweilige Baustelle), ist der Bereitstellungsort vorher mit der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH abzustimmen.

Die bereitgestellten Gegenstände (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metallschrott) dürfen eine maximale Länge je Einzelstück von 2 m und ein Gewicht je Einzelstück von 50 kg nicht überschreiten.

Nicht eingesammelte Gegenstände (weil kein Sperrmüll/ Elektroaltgeräte) sind vom Abfallbesitzer vom Bereitstellungsort unverzüglich zu entfernen und einer zulässigen Entsorgung (z. B. Betriebshöfe der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH Torgau und Rechau/Zöschau) zuzuführen.

Bei Großwohnanlagen bzw. Geschossbebauung mit mehr als 6 Wohneinheiten erfolgt die Anmeldung durch den Grundstückeigentümer/Verwalter für das gesamte Grundstück 2-mal jährlich.

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