Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter für Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen (gewerbliche Siedlungsabfälle) werden gemäß § 3 Abs. 3 AGS NOS erhoben.
| Behältervolumen | Gebührensätze je Entleerung |
|---|---|
| 80-Liter-Restabfallbehälter | 6,08 EUR |
| 120-Liter-Restabfallbehälter | 8,79 EUR |
| 240-Liter-Restabfallbehälter | 15,60 EUR |
| 1.100-Liter-Restabfallbehälter | 58,44 EUR |
Konsequent trennen ist der beste Weg: Was Sie in Papier- oder Verpackungssammlung geben, belastet Ihre Restabfalltonne nicht. Auch Schadstoffe, Elektrogeräte und Metalle gehören separat erfasst – sie sparen Restabfallvolumen.
Ja. In der Abfallgebührensatzung ist eine Mindestleerungsanzahl pro Halbjahr festgelegt. Auch wenn Sie tatsächlich weniger Behälter entleeren lassen, wird die Mindestanzahl berechnet.
Die Anzahl der Leerungen ist auf Ihrem Gebührenbescheid aufgeführt.
Überfüllte Behälter werden nicht entleert. In diesem Fall müssen Sie die Überfüllung selbst beheben. Für gelegentliche Mengenspitzen gibt es kostenpflichtige Restabfallsäcke, die bei der nächsten Leerung mitgenommen werden.

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