Einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr

Grundlage der Erhebung

Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr wir gemäß § 1 Abs. 4 AGS NOS für das Benutzen und/oder Vorhalten folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:

  1. Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen und Metallschrott aus privaten Haushaltungen im Bringsystem auf den Wertstoffhöfen gem. § 4 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen (AWS NOS) sowie im Holsystem nach vorheriger Anmeldung gem. § 9 AWS NOS,
  2. Entsorgung und Transport von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Grünabfällen und kompostierfähigen Nahrungs- und Küchenabfällen (nachfolgend: kompostierfähige Bioabfälle) aus privaten Haushaltungen im Bringsystem gem. § 11 AWS NOS,
  3. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren aus privaten Haushaltungen außerhalb dualer Systeme im Holsystem und Bringsystem gem. § 12 AWS NOS,
  4. Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) im Bringsystem auf den Wertstoffhöfen gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 AWS NOS,
  5. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushaltungen im Bringsystem auf den Wertstoffhöfen gem. § 4 Abs. 1 AWS NOS sowie im Holsystem nach vorheriger Anmeldung gem. § 10 AWS NOS,
  6. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung gegenüber privaten Haushaltungen,
  7. Lohn-, Sach-, Gemein- und Verwaltungskosten für alle Belange der öffentlichrechtlichen Abfallentsorgung auf Grundlage der Empfehlung der kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln (KGSt),
  8. Kosten der Behälterverwaltung über ldentsystem und Kosten des Behälterdienstes,
  9. Kosten für die Abfallgebührenstellen der beauftragten Dritten sowie
  10. Umweltwacht, Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle.

Häufige Fragen rund um die einwohnerbezogene Grundgebühr

Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr wird gemäß § 1 Abs. 4 AGS NOS für das Benutzen und/oder Vorhalten folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:

  1. Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen und Metallschrott aus privaten Haushaltungen im Bringsystem auf den Wertstoffhöfen gem. § 4 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen (AWS NOS) sowie im Holsystem nach vorheriger Anmeldung gem. § 9 AWS NOS,
  2. Entsorgung und Transport von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Grünabfällen und kompostierfähigen Nahrungs- und Küchenabfällen (nachfolgend: kompostierfähige Bioabfälle) aus privaten Haushaltungen im Bringsystem gem. § 11 AWS NOS,
  3. Entsorgung von Papier und Pappe einschließlich Druckerzeugnissen und graphischen Papieren aus privaten Haushaltungen außerhalb dualer Systeme im Holsystem und Bringsystem gem. § 12 AWS NOS,
  4. Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) im Bringsystem auf den Wertstoffhöfen gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 AWS NOS,
  5. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushaltungen im Bringsystem auf den Wertstoffhöfen gem. § 4 Abs. 1 AWS NOS sowie im Holsystem nach vorheriger Anmeldung gem. § 10 AWS NOS,
  6. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung gegenüber privaten Haushaltungen,
  7. Lohn-, Sach-, Gemein- und Verwaltungskosten für alle Belange der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung auf Grundlage der Empfehlung der kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Köln (KGSt),
  8. Kosten der Behälterverwaltung über Identsystem und Kosten des Behälterdienstes,
  9. Kosten für die Abfallgebührenstellen der beauftragten Dritten sowie
  10. Umweltwacht, Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle.

Maßgeblich ist die Zahl der dauerhaft auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Bei Veränderungen – Geburt, Auszug, Umzug, Sterbefall – aktualisieren Sie diese Angabe bitte zeitnah über die Gebührenstelle, damit Ihre Gebühr korrekt berechnet werden kann.

Änderungen werden zeitanteilig berücksichtigt. Bei Zuzug erhöht sich die Gebühr ab dem entsprechenden Stichtag, bei Wegzug oder Sterbefall reduziert sie sich entsprechend. Wichtig ist, dass Sie die Änderung der Gebührenstelle melden – andernfalls bleibt die alte Berechnungsgrundlage bestehen.

Die aktuell gültige Gebührenhöhe finden Sie in der Abfallgebührensatzung. Bei Fragen zur Berechnung hilft Ihnen die Gebührenstelle.

Abbildung zeigt Abfallkalender App mit Screens von einem Tablet und Smartphone und einem QR-Code für den Download der App.
Quelle: www.abfallplus.de

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