Für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen erhebt der Landkreis Nordsachsen u. a. eine einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr. Sie beträgt gemäß § 3 Abs. 1 Abfallgebührensatzung Nordsachsen (AGS NOS) 42,36 EUR je Kalenderjahr für jeden mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück und 21,18 EUR je Kalenderjahr für jeden mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldeten Einwohner.
Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr wir gemäß § 1 Abs. 4 AGS NOS für das Benutzen und/oder Vorhalten folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:
Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr wird gemäß § 1 Abs. 4 AGS NOS für das Benutzen und/oder Vorhalten folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben:
Maßgeblich ist die Zahl der dauerhaft auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Bei Veränderungen – Geburt, Auszug, Umzug, Sterbefall – aktualisieren Sie diese Angabe bitte zeitnah über die Gebührenstelle, damit Ihre Gebühr korrekt berechnet werden kann.
Änderungen werden zeitanteilig berücksichtigt. Bei Zuzug erhöht sich die Gebühr ab dem entsprechenden Stichtag, bei Wegzug oder Sterbefall reduziert sie sich entsprechend. Wichtig ist, dass Sie die Änderung der Gebührenstelle melden – andernfalls bleibt die alte Berechnungsgrundlage bestehen.
Die aktuell gültige Gebührenhöhe finden Sie in der Abfallgebührensatzung. Bei Fragen zur Berechnung hilft Ihnen die Gebührenstelle.

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