Schadstoffentsorgung

Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen aus dem Landkreis Nordsachsen auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau-Zöschau

Rechtliche Anforderungen an die Entsorgung von Schadstoffen

Schadstoffe müssen unbedingt getrennt vom sonstigen Haushaltsabfällen gesammelt werden, um eine Gefährdung von Boden, Wasser, Luft und Gesundheit auszuschließen.
Die bei der Annahme von Schadstoffen einzuhaltenden Bestimmungen der Technischen Regeln für den Betrieb von Sammelstellen (TRGS 520) erfordern u. a., dass das mit der Annahme beauftragte Unternehmen eine dafür ausgebildete Fachkraft auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau-Zöschau einsetzt.

Bitte beachten Sie, dass Schadstoffe nur zu den nachfolgend aufgeführten Terminen abgegeben werden können.

Annahmetermine Betriebshof Torgau 2024

Schadstoffe aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen aus dem Landkreis Nordsachsen

Dienstag 30.1. – Freitag 2.2. 9.30 – 12.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr
Samstag 3.2. 9.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 12.3. – Freitag 15.3. 9.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 17.00 Uhr
Samstag 16.3. 8.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 30.4. – Freitag 3.5. 9.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 17.00 Uhr
Samstag 4.5. 8.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 9.7. – Freitag 12.7. 9.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 17.00 Uhr
Samstag 13.7. 8.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 3.9. – Freitag 6.9. 9.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 17.00 Uhr
Samstag 7.9. 8.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 5.11. – Freitag 8.11. 9.30 – 12.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr
Samstag 9.11. 9.00 – 12.00 Uhr  

Annahmetermine Betriebshof Rechau/Zöschau 2024

Schadstoffe aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen aus dem Landkreis Nordsachsen

Dienstag 6.2. – Freitag 09.2. 9.30 – 12.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr
Samstag 10.2. 9.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 19.3. – Freitag 22.3. 9.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 17.00 Uhr
Samstag 23.3. 8.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 7.5. – Freitag 10.5. 9.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 17.00 Uhr
Samstag 11.5. 8.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 16.7. – Freitag 19.7. 9.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 17.00 Uhr
Samstag 20.7. 8.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 10.9. – Freitag 13.9. 9.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 17.00 Uhr
Samstag 14.9. 8.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 12.11. – Freitag 15.11. 9.30 – 12.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr
Samstag 16.11. 9.00 – 12.00 Uhr  

Welche schadstoffhaltigen Abfälle und Mengen können angeliefert werden?

Schadstoffhaltigen Abfälle und Mengen
Abfallbezeichnung max. Menge/Anlieferer
Lösemittel 5,0 Liter
Säuren 1,0 Liter
Laugen 1,0 Liter
Fotochemikalien 5,0 Liter
Pestizide 10,0 kg
quecksilberhaltige Abfälle 1,0 kg
Öle und Fette 5 kg
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 5,0 Liter
Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 5,0 Liter
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 0,5 kg
Batterien und Akkumulatoren 30 Stück
Kfz-Batterien 2 Stück

Keine Schadstoffe sind:

Entsorgungswege sonstiger Abfälle, welche keine Schadstoffe sind
Abfallbezeichnung Entsorgungsweg
restentleerte Spraydosen >> Gelber Sack
lösungsmittelfreie, wasserlösliche Dispersionsfarben, fest oder flüssig >> Restabfallbehälter
restentleerte bzw. ausgehärtete Farbeimer >> Restabfallbehälter
Altmedikamente >> Restabfallbehälter
restentleerte Farbbehälter (Dosen, Büchsen, Plasteeimer usw.) >> Gelber Sack

Bitte beachten Sie, dass lösungsmittelfreie, wasserlösliche Dispersionsfarben keine Schadstoffe sind. Diese sind im möglichst ausgehärteten Zustand über die Restab- fallbehälter oder durch kostenpflichtige Anlieferung auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau-Zöschau zu entsorgen. Restentleerte Farbeimer mit Grünem Punkt können über den Gelben Sack oder kostenfrei auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau-Zöschau entsorgt werden.

Bitte beachten Sie bei der Entsorgung von Altmedikamenten über Ihren Restabfallbehälter, dass Missbrauch oder unbefugter Zugriff – insbesondere durch Kinder – verhindert wird.

Nutzen Sie die Rücknahmemöglichkeiten des Handels.

Gebrauchte Kfz-Batterien und Altöl sollten Sie in erster Linie über Ihre Kfz-Werkstatt bzw. den Handel fachgerecht entsorgen lassen.
Ist dies nicht möglich, können Sie die gebrauchten Kfz-Batterien und Altöle im Ausnahmefall auf den Betriebshöfen Torgau bzw. Rechau-Zöschau abgeben.

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