Schadstoffentsorgung

Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen aus dem Landkreis Nordsachsen auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau-Zöschau

Annahmetermine Schadstoffe

Bitte beachten Sie, dass Schadstoffe nur zu den nachfolgend aufgeführten Terminen abgegeben werden können.

Annahmetermine Schadstoffe

Betriebshof Torgau

Annahmetermine Betriebshof Torgau
ZeitraumVormittagNachmittag
11.08. – 14.08.2026 9:00 – 12:00 Uhr 12:30 – 17:00 Uhr
15.08.2026 8:00 – 12:00 Uhr
03.11. – 06.11.2026 9:30 – 12:00 Uhr 12:30 – 16:00 Uhr
07.11.2026 9:00 – 12:00 Uhr
Annahmetermine Schadstoffe

Betriebshof Rechau/Zöschau

Annahmetermine Betriebshof Rechau/Zöschau
ZeitraumVormittagNachmittag
23.06. – 26.06.2026 9:00 – 12:00 Uhr 12:30 – 17:00 Uhr
27.06.2026 8:00 – 12:00 Uhr
18.08. – 21.08.2026 9:00 – 12:00 Uhr 12:30 – 17:00 Uhr
22.08.2026 8:00 – 12:00 Uhr
10.11. – 13.11.2026 9:30 – 12:00 Uhr 12:30 – 16:00 Uhr
14.11.2026 9:00 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie

Lösungsmittelfreie und wasserlösliche Dispersionsfarben sind keine Schadstoffe sind. Diese sind im möglichst ausgehärteten Zustand über die Restab- fallbehälter oder durch kostenpflichtige Anlieferung auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau-Zöschau zu entsorgen. Restentleerte Farbeimer mit Grünem Punkt können über den Gelben Sack oder kostenfrei auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau-Zöschau entsorgt werden.

Achten Sie bei der Entsorgung von Altmedikamenten über Ihren Restabfallbehälter, dass Missbrauch oder unbefugter Zugriff – insbesondere durch Kinder – verhindert wird.

Batterien und Altöl

Nutzen Sie die Rücknahmemöglichkeiten des Handels.

Gebrauchte Kfz-Batterien und Altöl sollten Sie in erster Linie über Ihre Kfz-Werkstatt bzw. den Handel fachgerecht entsorgen lassen.

Ist dies nicht möglich, können Sie die gebrauchten Kfz-Batterien und Altöle im Ausnahmefall auf den Betriebshöfen Torgau bzw. Rechau-Zöschau abgeben.

Ausnahmen

Ausgeschlossen von der Sammlung werden:

  • Sprengstoffe
  • radioaktive Stoffe
  • Gase
  • Tierkörper
  • infektiöses Material

Häufige Fragen rund um die Schadstoffentsorgung

Schadstoffe sind Abfälle aus Haushalten, die wegen ihrer Inhaltsstoffe Mensch, Umwelt oder Anlagen gefährden können, u.a. Lacke, Lösungsmittel, Verdünner, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Säuren, Laugen, Quecksilberthermometer, Chemikalien aller Art, Spraydosen mit Restinhalt, Altöl oder bestimmte Batterien.

Diese Stoffe gehören nicht in den Restabfall, in die Toilette oder in den Abfluss. In der Müllverbrennung können sie giftige Gase freisetzen, ins Grundwasser gelangen oder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefährden. Über die Schadstoffsammlung werden diese Abfälle fachgerecht entsorgt.

Sie können Haushaltsschadstoffe in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei auf unseren Betriebshöfen abgeben. Die aktuellen Annahmetermine finden Sie auf dieser Seite weiter oben.

Bitte transportieren Sie Schadstoffe möglichst in den Originalgebinden, gut verschlossen und kippsicher in einer stabilen Box. Mischen Sie unterschiedliche Stoffe niemals zusammen.

Das hängt vom Inhalt ab: Eingetrocknete, vollständig durchgehärtete wasserlösliche Dispersionsfarbe (z.B. die typische weiße Wandfarbe) ist kein Schadstoff und kann über den Restabfall entsorgt werden. Den leeren, sauberen Eimer entsorgen Sie über den Gelben Sack.

Flüssige Farbreste, Lacke, Holzlasuren, Öl- oder Kunstharzfarben gelten dagegen als Schadstoff und gehören zur Schadstoffentsorgung.

Vollständig leere Spraydosen ohne Restinhalt gehören in den Gelben Sack – sie gelten dann als Verpackung. Sind in der Dose noch Reste enthalten oder zischt es beim Drücken, sind sie als Schadstoff zu entsorgen.

Batterien und Akkus gehören niemals in den Hausmüll. Geben Sie haushaltsübliche Gerätebatterien kostenlos in einer der grünen Sammelboxen ab, die Sie in Supermärkten, Drogerien, Elektrofachmärkten und an unseren Betriebshöfen finden. Auto-Starterbatterien werden beim Kauf einer neuen meist direkt zurückgenommen.

Besonders wichtig: Lithium-Akkus aus Powerbanks, E-Zigaretten, Akku-Werkzeugen oder Bluetooth-Kopfhörern sind brandgefährlich. Werden sie in den Restabfall geworfen, kommt es wiederholt zu Bränden in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen. Bitte geben Sie Lithium-Akkus immer separat an einer Sammelstelle für Elektroaltgeräte ab – siehe auch Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

Verbindlich für Annahmebedingungen und Mengenobergrenzen ist die jeweils gültige Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung.

Abbildung zeigt Abfallkalender App mit Screens von einem Tablet und Smartphone und einem QR-Code für den Download der App.
Quelle: www.abfallplus.de

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