Energiesparlampen ersetzen in unseren Haushalten zunehmend die bisherigen Glühlampen. Da Energiesparlampen wie auch Leuchtstofflampen Quecksilber enthalten, gehören diese, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Restabfall (Hausmüll), sondern sind bei den Sammelstellen abzugeben.
Bei der ordnungsgemäßen Abgabe der Altlampen ist gewährleistet, dass das Quecksilber getrennt erfasst wird und somit Schädigungen der Umwelt ausgeschlossen sind. Die Abgabe an den Sammelstellen ist kostenfrei.
Ausgediente Glühlampen enthalten keine umweltschädlichen Stoffe und können somit über den Restabfall (Hausmüll) entsorgt werden.
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten geringe Mengen Quecksilber – ein giftiges Schwermetall. Werden sie im Restabfall entsorgt, können sie zerbrechen und das Quecksilber freisetzen. Es gelangt dann in Müllfahrzeuge, Sortieranlagen oder die Verbrennungsluft – mit Risiken für Mensch und Umwelt.
Bei der getrennten Sammlung dagegen werden die Lampen schonend zerlegt, das Quecksilber sicher zurückgewonnen und Glas, Metall und Leuchtstoffe können recycelt werden.
Sie können defekte Energiespar- und Leuchtstofflampen kostenlos an unseren Betriebshöfen abgeben. Auch viele Elektrofach- und Baumärkte sowie Drogerien nehmen alte Lampen im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflicht zurück.
Bitte transportieren Sie die Lampen möglichst bruchsicher – am besten in der Originalverpackung der neuen Lampe oder in einem stabilen Karton.
Ja. LED-Lampen enthalten zwar kein Quecksilber, gelten aber rechtlich ebenfalls als Elektroaltgerät und enthalten wertvolle Rohstoffe wie Aluminium, Kupfer und seltene Erden. Geben Sie LED-Lampen daher genauso an einer Sammelstelle ab wie Energiesparlampen.
Klassische Glühbirnen und Halogenlampen ohne Elektronik dagegen können Sie über den Restabfall entsorgen. Sie enthalten weder Quecksilber noch Elektronik und sind kein Elektroaltgerät.

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