Für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordsachsen gelten die Abfallwirtschaftssatzung – sie regelt Anschluss- und Benutzungspflicht, Behältergrößen, Bereitstellung, Annahmebedingungen und vieles mehr – sowie die Abfallgebührensatzung, die alle Gebühren und Berechnungsgrundlagen festlegt.
Beide Satzungen finden Sie als PDF zum Download auf dieser Seite.
Nein. Die Antworten in unseren FAQ-Sammlungen geben einen praxisnahen Überblick und helfen im Alltag weiter. Verbindlich ist im Streit- oder Zweifelsfall immer die aktuell gültige Satzung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall unter eine bestimmte Regelung fällt, prüfen Sie bitte die Satzung oder fragen Sie die Gebührenstelle.
Satzungsänderungen werden vom zuständigen Kreistag beschlossen – etwa wenn sich gesetzliche Vorgaben ändern, neue Leistungen aufgenommen oder Gebühren angepasst werden müssen.
Wir empfehlen, die Satzung bei größeren Vorhaben (z.B. Bauantrag, Haushaltsauflösung, Behälterwechsel) kurz einzusehen oder Rücksprache mit uns zu halten.
Verstöße gegen die Anschluss- und Benutzungspflicht – etwa illegale Müllablagerung, das Füllen eines Behälters mit nicht zulässigen Abfällen oder Verweigerung der Anmeldung – können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden und je nach Schwere mit einem Bußgeld geahndet werden.
In den meisten Fällen lassen sich Probleme aber schon vorher im Gespräch klären. Wenden Sie sich bei Unsicherheit rechtzeitig an die Gebührenstelle oder unsere Kontakte.

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