Restabfälle sind über die im Landkreis Nordsachsen zugelassenen Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80-, 120-, 240- oder 1.100-Liter zu entsorgen. Die Restabfallbehälter werden durch die Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH den Haushalten und sonstigen Abfallerzeugern zur Nutzung bereitgestellt. Restabfallbehälter sowie Papier- und Pappebehälter können grundsätzlich nur vom Grundstückseigentümer bzw. von einem Gewerbetreibenden an- bzw. abgemeldet werden. Entsprechende Bestellformulare finden Sie im Downloadbereich.
Für gelegentlich anfallende und das Fassungsvermögen der vorhandenen Restabfallbehälter übersteigende Abfallmengen können die vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten Restabfallsäcke benutzt werden. Die Verkaufsstellen für die Restabfallsäcke finden Sie unter Entsorgungssäcke.
Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen haben mindestens einen 80-Liter-Restabfallbehälter auf dem Grundstück, auf dem sie ihre Tätigkeit ausüben, zu nutzen.
Gemäß § 20 der Abfallwirtschaftssatzung haben Grundstückseigentümer sowie Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen An-, Um- und Abmeldepflichten zu beachten. Werden beispielsweise Abmeldepflichten nicht beachtet, erfolgt weiterhin die Berechnung von Abfallgebühren (z. B. Abfallgrundgebühren, Leerungsgebühren für Restabfallbehälter) gegenüber dem bisherigen Grundstückseigentümer bzw. bisherigen Gewerbetreibenden).
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen (AWS NOS) besteht für Grundstücke, auf denen Abfälle aus privaten Haushaltungen oder Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) anfallen, eine Anschluss- und Benutzungspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung.
Für die Entsorgung der Restabfälle stehen Restabfallbehälter gemäß DIN EN 840, welche mit einem elektronischen Transponder (Chip) ausgerüstet sind, mit einem Fassungsvermögen von 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung, die von der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH bereitgestellt werden. Gemäß § 15 Abs. I AWS NOS haben Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen auf dem Grundstück, auf dem sie ihre Tätigkeit ausüben, mindestens einen Restabfallbehälter zu nutzen. Bei dem zu nutzenden Restabfallbehälter muss es sich um einen von der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH im Auftrag des Landkreises Nordsachsen bereitgestellten Behälter handeln.
Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen zählen gemäß § 5 Abs. 6 AWS NOS insbesondere Abfälle aus gewerblichen und öffentlichen Büros oder Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, Vereine, gewerblichen Beherbergungen (wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Feriensiedlungen und Campingplätzen), privaten und öffentlichen Entrichtungen (wie Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Kasernen, Strafvollzugsanstalten) sowie Abfälle, die bei der Tätigkeit von Freiberuflern anfallen.
Die Entleerungstermine der 80-Liter-, 120-Liter- und 240-Liter- Restabfallbehälter finden Sie unter Entsorgungstermine. Die Entleerungstermine der 1.100-Liter- Restabfallbehälter werden zwischen dem Anschluss- und Benutzungspflichtigen mit der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH festgelegt und können bei der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH abgefragt werden.
80-, 120-, 240-Liter- und 1.100-Liter-Restabfallbehälter

| zulässiges Füllgewicht |
zulässiges Gesamtgewicht (Füllgewicht + Behältereigengewicht) | |
|---|---|---|
| 120-Liter-Restabfallsack | 25 kg | 25 kg |
| 120-Liter-Restabfallbehälter | 36 kg | 47 kg |
| 80-Liter-Restabfallbehälter | 28 kg | 35 kg |
| 240-Liter-Restabfallbehälter | 72 kg | 86 kg |
| 1.100-Liter-Restabfallbehälter | 275 kg |
340 kg (Kunststoffbehälter) 402 kg (Metallbehälter) |
Bestimmungen aus § 15 der Abfallwirtschaftssatzung bei der Nutzung der Restabfallbehälter:
In den Restabfall gehört, was sich nicht verwerten oder kompostieren lässt: stark verschmutzte Verpackungen, Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel, kalte Asche, kaputtes Geschirr oder ausgehärtete Dispersionsfarbe.
Nicht in den Restabfall gehören u.a. Papier und Pappe, Verpackungen mit Grünem Punkt, Glas, Elektrogeräte, Schadstoffe und Sperrmüll. Diese Abfälle werden separat erfasst und verwertet.
Eine ausführliche Übersicht zur richtigen Trennung finden Sie auf der Seite Richtige Trennung von Abfällen.
Bitte prüfen Sie zuerst die häufigsten Ursachen:
Wenn alles korrekt war, melden Sie uns die ausgefallene Leerung bitte zeitnah über unsere Kontakte.
Verbindlich für Behältergrößen und Gebühren ist die jeweils gültige Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung.
Nehmen Sie dazu Kontakt mit der Abfall- und Service-Gesellschaft Delitzsch auf. Diese erreichen Sie unter 034202-349520.
Stellen Sie Ihre Abfallbehälter am Abend vor dem Abfuhrtag oder spätestens am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr an die Straße. Achten Sie darauf, dass der Behälter gut sichtbar steht, mit der Griffleiste zur Fahrbahn zeigt und niemanden auf dem Gehweg behindert.

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