Restabfall

Restabfälle sind über die im Landkreis Nordsachsen zugelassenen Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80-, 120-, 240- oder 1.100-Liter zu entsorgen. Die Restabfallbehälter werden durch die Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH den Haushalten und sonstigen Abfallerzeugern zur Nutzung bereitgestellt. Restabfallbehälter sowie Papier- und Pappebehälter können grundsätzlich nur vom Grundstückseigentümer bzw. von einem Gewerbetreibenden an- bzw. abgemeldet werden. Entsprechende Bestellformulare finden Sie im Downloadbereich.

Für gelegentlich anfallende und das Fassungsvermögen der vorhandenen Restabfallbehälter übersteigende Abfallmengen können die vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten Restabfallsäcke benutzt werden. Die Verkaufsstellen für die Restabfallsäcke finden Sie unter Entsorgungssäcke.

Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen haben mindestens einen 80-Liter-Restabfallbehälter auf dem Grundstück, auf dem sie ihre Tätigkeit ausüben, zu nutzen.

Gemäß § 20 der Abfallwirtschaftssatzung haben Grundstückseigentümer sowie Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen An-, Um- und Abmeldepflichten zu beachten. Werden beispielsweise Abmeldepflichten nicht beachtet, erfolgt weiterhin die Berechnung von Abfallgebühren (z. B. Abfallgrundgebühren, Leerungsgebühren für Restabfallbehälter) gegenüber dem bisherigen Grundstückseigentümer bzw. bisherigen Gewerbetreibenden).

Was gehört in den Restabfallbehälter?

  • Hygieneartikel
    Damen-Hygiene, Einweg-Windeln, Heftpflaster, Kondome, Rasierklingen, Watte/-stäbchen, Zahnbürsten, Zahnseide
  • Schreibmaterial
    Aktenordner, Aufkleber, Bleistifte, Buntstifte, Durchschreibepapier, Faxthermopapier, Filzstifte, Klebebänder, Kugelschreiber, Lineale, Pinsel, Radiergummi, Stempel
  • Geschirrbruch
    Bleikristallglas, Blumentöpfe, feuerfestes Glas, Geschirr aus Kunststoff, Geschirr aus Porzellan, Keramik, Kristallglas, Lampenschirmglas, Porzellan, Steingut, Tassen
  • Alte unbrauchbare Textilien
    Duschvorhänge, Felle, Gardinen, Gürtel, Handschuhe, Hausschuhe, Hüte, Kappen, Kleidungsstücke, die nicht mehr tragbar sind, Kopftücher, Lederabfälle, Nähabfälle, Pelze, Pelzstiefel, Putzfetzen, Schuhe, die nicht mehr tragbar sind, Socken, Stiefel aus PVC, Stoffreste, Strümpfe, Strumpfhosen, Taschen, Unterwäsche, Vorhänge, Wollreste, Zwirn
  • Sonstiges
    Autoglas, Badezimmerarmaturen aus Keramik, Bilder, Bilderrahmen, Blähton (z.B. Hydrokulturen), Brillen, Butterbrotpapier (verschmutzt), Christbaumkugeln, Christbaumschmuck, Dias, Disketten, Dispersionsfarben (eingetrocknet), Drahtglas, Fensterdichtungen, Fensterkitt (eingetrocknet), Feuerzeuge, Fleisch, Fleischpapier, Fotonegative, Fotos, Gips, Glaswolle, Glühbirnen (mit Glühfäden), Grablichter, Gummiringe, Isolierglas, Katzenstreu, Kehricht, Kerne von Steinobst, Kerzenreste, Knetmasse, Knochen, Kohlen- und Koksasche, Küchenrolle (verschmutzt), Lametta, Lampions, Milchglas, Musikkassetten, Pinsel, Plexiglas, Puppen, PU-Schaum, Ruß, Schallplatten, Sicherungen, Sonnenbrillen, Spiegelglas, Spielsachen, Staubsaugerbeutel, Tapeten, Tennisbälle, Tonbänder, Verbundglas, Video-Kassetten, Wachs, Wursthaut (Kunststoff), Zigarettenreste

Entleerungstermine

Die Entleerungstermine der 80-Liter-, 120-Liter- und 240-Liter- Restabfallbehälter finden Sie unter Entsorgungstermine. Die Entleerungstermine der 1.100-Liter- Restabfallbehälter werden zwischen dem Anschluss- und Benutzungspflichtigen mit der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH festgelegt und können bei der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH abgefragt werden.

80-, 120-, 240-Liter- und 1.100-Liter-Restabfallbehälter

Es sind Zweiradbehälter in verschiedenen Größen sowie 1.100-Liter-Vierradbehälter in schwarz abgebildet.
Es stehen verschiedene Behältergrößen zur Entsorgung von Restabfall zur Verfügung.

Sitz der Geschäftsführung und Verwaltung

Anschrift
Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH
Gewerbering 51
04860 Torgau
Telefon
03421-77300-0
Fax
03421-77300-50
E-Mail
kontakt@ato-online.de
Füllgewicht der Restabfallbehälter bzw. –säcke
  zulässiges Füllgewicht zulässiges Gesamtgewicht
(Füllgewicht + Behältereigengewicht)
120-Liter-Restabfallsack 25 kg 25 kg
120-Liter-Restabfallbehälter 36 kg 47 kg
80-Liter-Restabfallbehälter 28 kg 35 kg
240-Liter-Restabfallbehälter 72 kg 86 kg
1.100-Liter-Restabfallbehälter 275 kg 340 kg (Kunststoffbehälter)
402 kg (Metallbehälter)
120-Liter-Restabfallsäcke

Verkaufsstellen im Entsorgungsgebiet Torgau und Oschatz

Entsorgungsgebiet Torgau

Arzberg
Ostelbisches Mehrgenerationenhaus A.
Straße der Jugend 1
Beilrode
Baustoffhandel Zisler
Bahnhofstraße 10
Großtreben
Landbäckerei Schröder
Labruner Straße 2
Belgern
Lotto und Zeitschriften Knorr
Markt 1
Taura
Quelle Agentur Helbig
Dorfallee 2
Dommitzsch
Gärtnerei
Weidenhainer Weg 4
Süptitz
Gemeindeverwaltung
Schulstraße 4
Torgau
Blumengeschäft Schubert
Thomas-Müntzer-Straße 2
Torgau
Blumengeschäft Schubert
Eilenburger Straße 26
Torgau
Lotto und Zeitschriften M. Schulze
Wittenberger Straße 15
Torgau
Lottoladen
Zinnaer Straße 10 F
Torgau
Postagentur
Platz der Freundschaft 6
Schildau
Schildauer Fleisch- und Wurstwaren
Querstraße 2

Entsorgungsgebiet Oschatz

Cavertitz
Naturwarenladen Anja Sahlbach
Dorfplatz 2
Dahlen
Drogerie Klose
Bahnhofstraße 24
Laas
Einkaufscenter
Klingenhainer Straße 1
Mügeln
Bestellshop
Markt 2
Naundorf
Gemeindeverwaltung
Am Dorfplatz 3
Oschatz
Hildebrandt u. Krause
Heinrich-Mann-Straße 2
Oschatz
Lotto und Zeitschriften Zeller
Bahnhofstraße 22
Oschatz
City-Shop
Sporerstraße 8
Oschatz
Marktkauf
Venissieuxer Straße 6
Oschatz
Oschatz-Information
Neumarkt 2

Bitte beachten Sie!

Bestimmungen aus § 15 der Abfallwirtschaftssatzung bei der Nutzung der Restabfallbehälter:

  • Die Restabfallbehälter/-säcke sind am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr bereitzustellen.
  • Die Registrierung der Entleerung erfolgt über einen elektronischen Identifikationschip, der sich am Restabfallbehälter befindet.
  • Das Einschlämmen, Einstampfen bzw. übermäßige Verdichten der Abfälle sowie das Einbringen heißer bzw. glühender Abfälle in die Abfallbehälter ist nicht zulässig.
  • Die zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter sind schonend und sachgemäß zu behandeln. (Für Schäden an den Restabfallbehältern, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, haftet der Anschluss- und Benutzungspflichtige.)
  • Die Nutzer der Restabfallbehälter haben sicherzustellen, dass ein Festfrieren der Abfälle am Behälterrand bzw. -boden ausgeschlossen ist.
  • Aus abfallwirtschaftlichen und gebührenrechtlichen Gründen ist das Füllgewicht der Restabfallbehälter bzw. –säcke begrenzt. Folgende zulässige Füllgewichte dürfen nicht überschritten werden:

Häufige Fragen rund um den Restabfall

In den Restabfall gehört, was sich nicht verwerten oder kompostieren lässt: stark verschmutzte Verpackungen, Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel, kalte Asche, kaputtes Geschirr oder ausgehärtete Dispersionsfarbe.

Nicht in den Restabfall gehören u.a. Papier und Pappe, Verpackungen mit Grünem Punkt, Glas, Elektrogeräte, Schadstoffe und Sperrmüll. Diese Abfälle werden separat erfasst und verwertet.

Eine ausführliche Übersicht zur richtigen Trennung finden Sie auf der Seite Richtige Trennung von Abfällen.

Bitte prüfen Sie zuerst die häufigsten Ursachen:

  1. War heute wirklich der Entsorgungstermin?
  2. Stand der Behälter spätestens um 6:00 Uhr gut sichtbar zur Abholung bereit?
  3. War der Zugang frei – kein parkendes Fahrzeug, kein zugestellter Standplatz?
  4. War der Behälter überfüllt oder mit nicht zulässigen Abfällen befüllt?

Wenn alles korrekt war, melden Sie uns die ausgefallene Leerung bitte zeitnah über unsere Kontakte.

  • Wenden Sie sich bitte an die Abfall- und Servicegesellschaft Delitzsch.
  • Für gelegentliche Mengenspitzen – etwa beim Entrümpeln – können Sie kostenpflichtige Restabfallsäcke nutzen, die bei der nächsten Leerung der Restabfallbehälter mitgenommen werden.
  • Prüfen Sie zudem, ob ein Teil Ihres Abfalls eigentlich in die Papier- oder Wertstoffsammlung gehört. Konsequente Trennung spart Volumen und Geld.

Verbindlich für Behältergrößen und Gebühren ist die jeweils gültige Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung.

Nehmen Sie dazu Kontakt mit der Abfall- und Service-Gesellschaft Delitzsch auf. Diese erreichen Sie unter 034202-349520.

Stellen Sie Ihre Abfallbehälter am Abend vor dem Abfuhrtag oder spätestens am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr an die Straße. Achten Sie darauf, dass der Behälter gut sichtbar steht, mit der Griffleiste zur Fahrbahn zeigt und niemanden auf dem Gehweg behindert.

Abbildung zeigt Abfallkalender App mit Screens von einem Tablet und Smartphone und einem QR-Code für den Download der App.
Quelle: www.abfallplus.de

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  • Mehrfache Erinnerung an Abfuhrtermine
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