Seit diesem Jahr entfällt die Tour des Schadstoffmobil durch die Ortschaften im Altkreis Torgau-Oschatz. Die Tour fand nur einmal im Jahr statt. Dabei wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern kritisiert, dass die Abgabemöglichkeit auf einen einmaligen Termin im Jahr beschränkt und für Berufstätige wenig bürgerfreundlich war. Mit der ab 2022 gültigen Abfallwirtschaftssatzung Torgau-Oschatz, die der Kreistag Nordsachsen am 13.10.2021 beschlossen hat, wurde das System umgestellt. Sieben Mal im Jahr haben nun die privaten Haushalte die Möglichkeit, jeweils von Dienstag – Samstag, auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau/Zöschau der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH kostenlos Schadstoffe anzuliefern. Die Termine hierzu beinhaltet die Septemberrückseite des Abfallkalenders. Darüber hinaus können diese unter www.ato-online.de – Abfallarten – Schadstoffentsorgung und in der AbfallApp+ abgerufen werden. Bei allen drei Informationsquellen erhalten die Haushalte auch einen Überblick, welche schadstoffhaltigen Abfälle kostenlos angeliefert werden können.
Im Auftrag des Landkreises Nordsachsen wurde für die fachgerechte Entsorgung ein mobiler Schadstoffcontainer angeschafft, der an weiteren sieben Wertstoffhöfen im Landkreis Nordsachsen abwechselnd eingesetzt wird. Aufgrund der Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe kommt bei der Annahme auf dem Betriebshof entsprechend ausgebildetes Fachpersonal zum Einsatz.
Dispersionsfarben, hier handelt es sich um wasserlösliche Wand- und Deckenfarben, enthalten keine Schadstoffe und sind von der kostenlosen Annahme ausgeschlossen. Die ausgehärteten Reste sind über die Restabfallbehälter zu entsorgen. Die leeren Behälter können über den gelben Sack oder auf den Betriebshöfen Torgau und Rechau/Zöschau kostenlos entsorgt werden. Altöl muss grundsätzlich an den Stellen zurückgenommen werden, wo Motoren- und Getriebeöle verkauft werden. Ist dies nicht möglich, kann Altöl im Ausnahmefall zu den angegebenen Terminen auf dem Betriebshöfen Torgau und Rechau/Zöschau abgegeben werden.
Schadstoffe aus Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen werden auf dem Betriebshof nicht angenommen.